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   BVerwG, 29.03.2007 - 10 B 51.06   

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https://dejure.org/2007,18847
BVerwG, 29.03.2007 - 10 B 51.06 (https://dejure.org/2007,18847)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 10 B 51.06 (https://dejure.org/2007,18847)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 10 B 51.06 (https://dejure.org/2007,18847)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Planändernde Widerspruchsentscheidung in der Form eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan; Nachvollzug einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung mittels des Nachtrags

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.11.1969 - IV B 225.68

    Nachtrag der Flurbereinigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 10 B 51.06
    Vollzieht der Nachtrag aber, wie im hier zugrundeliegenden Fall, nur eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung nach, wirkt er dem Kläger des Vorprozesses gegenüber nur deklaratorisch und hat keinen eigenständigen Regelungsgehalt, der angefochten werden könnte (vgl. Beschluss vom 18. November 1969 BVerwG 4 B 225.68 RdL 1970, 305).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2020 - 7 S 2870/18

    Flurbereinigung: Klage gegen Begründung einer Wegedienstbarkeit auf dem

    Die Aufnahme einer vereinbarten Wegedienstbarkeit in den Zusammenlegungsplan wirkt daher grundsätzlich nur deklaratorisch und hat keinen eigenständigen Regelungsgehalt mehr, der noch angefochten werden könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.11.1969 - IV B 225.68 -, RdL 1970, 305 zur Übernahme von im Bescheid einer Spruchstelle getroffenen Regelungen sowie Beschl. v. 29.03.2007 - 10 B 51.06 -, Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 20 zum bloßen Nachvollziehen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung; auch FlurbG Lüneburg, Urt. v. 31.10.1990 - 15 K 13/89 - RzF - 37 - zu § 41 Abs. 1 FlurbG; auch Senatsurt. v. 09.08.2018 - 7 S 1700/15 - zu einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan, mit dem lediglich eine das Widerspruchsverfahren beendende Vereinbarung umgesetzt wird).

    Wollte man den Zusammenlegungsplan gleichwohl auch insoweit als noch selbständig anfechtbaren (konstitutiven) Akt mit der Folge einer erneuten inhaltlichen Überprüfung ansehen, wären Abfindungs- bzw. Planvereinbarungen sinnlos, obwohl sie gerade im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren als Regelungsinstrument ausdrücklich anerkannt sind (vgl. § 99 FlurbG; dazu BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007, a.a.O.) und in besonderem Maße der Beschleunigung des Verfahrens dienen (vgl. § 2 Abs. 2 FlurbG; zum Ganzen bereits Senatsurt. v. 09.08.2018, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2018 - 7 S 1700/15

    Anfechtung eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan durch Drittbetroffenen; hier:

    Insoweit wirkte er gegenüber dem bislang widersprechenden Teilnehmer - aber auch gegenüber den dieser Regelung zustimmenden Dritten - nur mehr deklaratorisch und hatte keinen eigenständigen Regelungsgehalt mehr, der noch angefochten werden könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.11.1969 - IV B 225.68 -, RdL 1970, 305 zur Übernahme von im Bescheid einer Spruchstelle getroffenen Regelungen sowie Beschl. v. 29.03.2007 - 10 B 51.06 -, Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 20 zum bloßen Nachvollziehen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung; auch FlurbG Lüneburg, Urt. v. 31.10.1990 - 15 K 13/89 - RzF - 37 - zu § 41 Abs. 1 FlurbG).

    Die rechtliche Tragweite und der Inhalt des Nachtrags ergeben sich insoweit unmittelbar aus dem öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 13 A 16.2397

    Abfindung im Flurbereinigungsverfahren

    Vom Gericht festgesetzte Änderungen sind in einen deklaratorischen und nicht anfechtbaren Plannachtrag zu übernehmen (BVerwG, B.v. 29.3.2007 - 10 B 51.06 - RdL 2007, 219 = RzF 22 zu § 144).
  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 13 A 16.2394

    Zuteilung von Hangflächen mit Unfallgefahr

    Vom Gericht festgesetzte Änderungen sind in einen deklaratorischen und nicht anfechtbaren Plannachtrag zu übernehmen (BVerwG, B.v. 29.3.2007 - 10 B 51.06 - RdL 2007, 219 = RzF 22 zu § 144).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 15 KF 16/15

    Abfindung; begünstigtes Agrarland; Flurbereinigungsplan; Gebäudefläche; unbillige

    Auch wenn § 60 Abs. 1 Satz 2 FlurbG als solcher die Planungshoheit der Behörde schützt und nicht dem subjektiven Schutz Dritter dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1989 - 5 C 3/87 -, juris, Rn. 13), erschiene es widersinnig, einen gegen die Abfindung gerichteten Widerspruch als verspätet zurückzuweisen, um nachfolgend dieselbe Abfindung in einem Nachtrag zu ändern und insoweit ohnehin den Rechtsweg wieder neu zu eröffnen (vgl. zur Befugnis der Widerspruchsbehörde, eine planändernde Widerspruchsentscheidung nicht durch einen Widerspruchsbescheid, sondern in der Form eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan vorzunehmen: BVerwG, Beschl. v. 29.3.2007 - 10 B 51/06 -, juris, Rn. 3).
  • VGH Bayern, 16.04.2018 - 13 A 17.1444

    Änderung eines Flurbereinigungsplans - Anspruch auf wertgleiche Abfindung

    Vom Gericht festgesetzte Änderungen sind in einen deklaratorischen und nicht anfechtbaren Plannachtrag zu übernehmen (BVerwG, B.v. 29.3.2007 - 10 B 51.06 - RdL 2007, 219 = RzF 22 zu § 144).
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